RBRH

Informationen

  • Zeitraum: 18.01.18 bis 08.03.18
  • Wochentag: Donnerstag
  • Uhrzeit: 11:30 - 12:45

Veranstaltungsort

Hebammenpraxis Südvorstadt Leipzig
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Kurstermine

  • 18.01.2018, 11.30 – 12.45 Uhr
  • 25.01.2018, 11.30 – 12.45 Uhr
  • 01.02.2018, 11.30 – 12.45 Uhr
  • 08.02.2018, 11.30 – 12.45 Uhr
  • 15.02.2018, 11.30 – 12.45 Uhr
  • 22.02.2018, 11.30 – 12.45 Uhr
  • 01.03.2018, 11.30 – 12.45 Uhr
  • 08.03.2018, 11.30 – 12.45 Uhr

Regelung der Hinterlegungsgebühr

Damit wir verbindlich planen können, ist eine Anmeldung zur Rückbildungsgymnastik nur in Verbindung mit der Entrichtung einer Hinterlegungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro möglich. Diese ist bis 3 Wochen vor Kursbeginn in bar zu entrichten.

Mit Ihrer Anmeldung melden Sie sich verbindlich für einen der Rückbildungskurse an. Da eine Kostenübernahme von der Krankenkasse nur bei Anwesenheit möglich ist, müssen versäumte Stunden selbst gezahlt werden. Jede teilgenommene Kursstunde wird durch die Unterschrift der Kursteilnehmerin quittiert. Nach Kursende erhalten Sie die Hinterlegungsgebühr (abzüglich eventuell nicht wahrgenommener Termine) zurück. Jede nicht wahrgenommene Kursstunde berechnen wir bei gesetzlich Versicherten mit 9,50 Euro für 1 Stunde oder 11,50 Euro für 1,25 Stunden.
Bei Selbstzahlerinnen gilt analog die Hebammengebührenverordnung Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung.

Wenn Sie eine spontane Geburt hatten, können Sie ab 8 Wochen nach der Geburt mit der Rückbildungsgymnastik beginnen. Sollten Sie per Kaiserschnitt entbunden haben, geben Sie Ihrem Körper ein bisschen mehr Zeit und starten ca. 10 Wochen nach der Geburt. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Std., wenn Sie die Rückbildungsgymnastik neun Monate nach der Geburt beendet haben.

Wir bieten Ihnen ausschließlich Kurse mit Baby an. Sie steigen zu einem ausgeschriebenen Termin ein und beenden den Kurs nach 10 Stunden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu einem Kurs an.